Für den Moment sollten Unternehmen und Fachleute die Bezahlung der RAI-Gebühr vermeiden können: Nach dem Erhalt der Schreiben gab es ein Umdenken. Bezahlt wird nur für PC-Monitore, die als Fernseher dienen.
Seit letzter Woche wurde der Zahlungsbeleg für die Rai-Gebühr 2012 für Unternehmen von einer großen Anzahl von Unternehmen und Fachleuten erhalten..
Laut dem Schreiben im Anhang und auch den in dieser Zeit laufenden Fernsehspots hätten die Unternehmen die Gebühr zahlen müssen, auch wenn am Arbeitsplatz kein Fernseher vorhanden ist.
Es wurde nämlich auch auf PCs, Smartphones, Tablets und alle jene Geräte Bezug genommen, die das Ansehen von Fernsehprogrammen ermöglichen könnten.
Dieser Schritt hat vor allem Tausende von Unternehmern und Fachleuten überrascht und eine sofortige Reaktion von Verbraucher- und Berufsverbänden ausgelöst.
Es wurden tatsächlich Erklärungen von der RAI selbst sowie formelle parlamentarische Anfragen gefordert, um Klarheit über die Situation zu schaffen und gegebenenfalls den Umfang und die Grenzen einer – ziemlich alten – Vorschrift zu erläutern, die die Zahlung der Gebühr regelt und auf das Jahr 1938 zurückgeht.
Gestern hatten die Führungskräfte der RAI ein Treffen im Ministerium für Entwicklung, nach dem eine offizielle Mitteilung herausgegeben wurde, in der folgendes zu lesen ist: „Die Rai hat niemals die Zahlung der Gebühr für den bloßen Besitz eines Personalcomputers verlangt„.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung „den Anwendungsbereich der Steuer auf eine sehr spezifische Nutzung des Computers beschränkt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern für ihre Rundfunkanstalten (BBC), die in der Gebührenerhebung neben dem Fernseher auch den Besitz von netzwerkfähigen Computern, Tablets und Smartphones eingeschlossen haben.„.
Unterm Strich und basierend auf diesem Update wird die Regelung zur Anwendung der Steuer auf das Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten – umgangssprachlich „Canone RAI“ genannt – also restriktiv ausgelegt werden. Es wird nicht für den bloßen Besitz eines PCs oder Smartphones gezahlt, sondern nur, wenn im Büro mindestens ein Monitor vorhanden ist – zum Beispiel – der den TV-Empfang ermöglicht und mit der Funktion eines Fernsehers verwendet wird.
Es ist noch nicht klar, ob weitere Briefe verschickt werden, um die Situation zu erklären und die Angelegenheit klarzustellen oder ob die bereits versandten Schreiben automatisch ihre Gültigkeit verlieren.

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