Google startet das umfassende Unternehmensprojekt „Alphabet“, aber BMW bremst bei der Namensnutzung. Was passiert?
Vor wenigen Tagen gab Google weltweit eine Reihe von Änderungen in der Unternehmensstruktur bekannt und gleichzeitig den Start verschiedener, von den üblichen abweichender Projekte.
Tatsächlich wurde Alphabet vorgestellt, eine neue und „umfassende“ Marke, innerhalb derer das historische Label Google mit seinen üblichen Aktivitäten angesiedelt sein wird.
Alphabet wird daher eine viel größere Einheit sein, in die mehr Aspekte und mehr Forschungs- und Entwicklungsbereiche einfließen werden, darunter auch ein besonderer – und wahrscheinlich zunehmend wichtiger – Platz für die Autos von Google, jene, die keinen Fahrer benötigen.
Wenige Tage nach der Ankündigung, wie gesagt, und die Reaktionen blieben nicht aus; darunter gab es eine durchaus überraschende: die des Automobilherstellers BMW.
Das deutsche Unternehmen hat infatti jegliche Begeisterung über die Schaffung von Alphabet gedämpft und angekündigt, dass die Rechtsabteilung die möglichen Verstöße seitens der Google-Führungskräfte prüfe.
Der Grund liegt auf der Hand: BMW ist Inhaber der Marke Alphabet, da es die Nutzungsrechte an dieser Marke erworben hat.
Von Google wurde offenbar nicht an solche Implikationen gedacht, vielleicht. Für die Anwälte von BMW ist die Nachricht jedoch sicher nicht unbemerkt geblieben.
In einer Pressemitteilung des Automobilherstellers heißt es tatsächlich, dass die Auswirkungen auf die Markenrechte geprüft würden.
BMW verfügt infatti über eine Tochtergesellschaft namens Alphabet Fuhrparkmanagement, die auf Carsharing und Kfz-Leasingdienste spezialisiert ist.
Könnte vielleicht die Art des Dienstes selbst die Rechte verletzen, die BMW gegenüber Google Alphabet geltend machen könnte? Könnte der Riese aus Mountain View mit der möglichen Einführung von ferngesteuerten Autos wirklich eine Gefahr darstellen?
Es scheint, dass der Ausschlag gebende Punkt dieser sein könnte, basierend auf der angeblichen Verwechslung, die die Verwendung des Wortes „Alphabet“ bei den Nutzern hervorrufen könnte, da in beiden Fällen Angelegenheiten des Automobilsektors betroffen sind.
Solange jedoch keine echten Produkte tatsächlich auf den Markt gebracht werden, erscheint es schwierig zu glauben, dass das bloße Wort Alphabet von der öffentlichen oder privaten Nutzung ausgeschlossen werden kann, da es von BMW „besessen“ wird.
Stehen wir hier wirklich vor einem Streit, der Auswirkungen auf Google haben könnte, oder handelt es sich nur um einen „kuriosen“ Rechtsfall? Weitere Entwicklungen in der Angelegenheit werden abgewartet.

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