Die Auswahl von 100 Projekten für Digithon, den ersten italienischen Hackathon, beginnt. Im Juni, vom 23. bis 26., wird Apulien zur Hauptstadt des Marathon für Startups.
Es bleibt Zeit bis zum 30. April, um ein Start-up-Projekt einzureichen. Dies muss direkt auf dem Digithon-Portal mit digitaler Präsentation der Projektidee geschehen. Zehn Themen und 100 Projekte werden unterstützt:
- Medien;
- Spiel;
- Kultur;
- Finanzen;
- Essen und Tourismus;
- Handel;
- Gesundheit;
- Musik;
- Sicherheit;
- Cross-Idee.
Vier außergewöhnliche Orte werden im Juni den Hackathon-Marathon beherbergen: das Castel del Monte von TraniundBarletta, dieCastel Del Monte in Andriaund dieAlte Sägemühle Mastrototaro in Bisceglie.
Die Regeln für die Teilnahme an Digithon
- ORGANISATOR
- GEGENSTAND
- Medien
- Spiele
- Kultur
- Gesundheit
- Sicherheit
- Musik
- Tourismus / Essen
- Handel
- Finanzen
- Cross-Idee
- ORT UND DAUER
- TEILNEHMER
- TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- VORBEWERTUNG
- GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
- HAFTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
- MODALITÄTEN DER PROJEKTPRÄSENTATION
- BEWERTUNGSKRITERIEN UND -VERFAHREN
- MITGLIEDER DER JURY
- DATENSCHUTZ
- ANNAHMER DER REGLEMENTARIEN
Der Förderer und Organisator der DIGITHON-Veranstaltung ist der Verein Hackathon mit Sitz in Bisceglie, Piazza San Francesco, 22.
Die Hackathon 2016 Veranstaltung für Start-ups zielt darauf ab, die Kreativität und die wirtschaftlich-organisatorischen sowie technisch-wissenschaftlichen Kompetenzen der Teilnehmer zu fördern, indem sie eingeladen werden, Anwendungen zu entwickeln, die neue Technologien in den folgenden Makrobereichen nutzen: Die Projekte und Ideen werden einem Publikum von nationalen und internationalen Investoren vorgestellt, die während des Hackathons anwesend sind.
Hackathon 2016 findet am Freitag, den 24. und Samstag, den 25. Juni, von Freitag 9:30 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr, in den Vecchie Segherie di Bisceglie (BT), Via Porto, 33, statt.
Hackathon 2016 ist offen für alle und richtet sich an jeden, der sich für Technologie, die Welt der Informatik und des Internets interessiert und eine Idee oder ein Projekt mitbringt, das durch den Einsatz neuer Technologien in den in Punkt 2 dieser Bestimmungen genannten Makrobereichen einen Mehrwert schafft. Die Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung volljährig sein, gemäß den Bestimmungen des nachfolgenden Art. 5. Die Teilnahme am Hackathon 2016 ist auch Minderjährigen gestattet, sofern die Eltern oder deren Vertreter ihre Zustimmung durch Unterschrift des auf der Website herunterladbaren Formulars erteilen.www.digithon.it. Die Teilnehmer können sich einzeln oder in Gruppen anmelden, wobei der Name der Person anzugeben ist, die das Team auf der Bühne vertritt. Jede Gruppe darf aus maximal 5 Teilnehmern bestehen, die alle ordnungsgemäß angemeldet sind.
Um am Hackathon 2016 teilzunehmen, muss der entsprechende Online-Antrag unter folgender Adresse ausgefüllt werden: www.digithon.itund diese auf elektronischem Wege bis zum unwiderruflich auf den 30. April 2016 um 23:59 Uhr festgesetzten Stichtag einzusenden. Um an der Initiative teilnehmen zu können, muss jedes Mitglied oder jede Gruppe von Mitgliedern diese Verordnung akzeptieren, einschließlich der Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf derselben Website zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist völlig kostenlos, mit Ausnahme möglicher Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die vollständig von den Teilnehmern der Initiative zu tragen sind.
Die Mitglieder der Jury, die gemäß den Bestimmungen des nachstehenden Artikels 11 dieser Verordnung benannt werden, führen nach Erhalt der Teilnahmeanträge gemäß Punkt 5 eine vorläufige Bewertung der eingereichten Projekte durch und entscheiden nach ihrem alleinigen und unanfechtbaren Ermessen, welche der eingereichten Projekte am besten geeignet sind, am Start-Up-Marathon am 24. und 25. Juni 2016 teilzunehmen, bei dem ihr Projekt dem Publikum der anwesenden nationalen und internationalen Juroren und Investoren präsentiert wird.
Jeder Teilnehmer an der Initiative erklärt und garantiert unter eigener Verantwortung das geistige Eigentum am Inhalt seines Projekts sowie alle damit verbundenen Rechte und versichert, dass der vorgenannte Inhalt nicht – und in keiner Weise – beleidigend, falsch, diffamierend oder irreführend ist oder sein kann. Der Hackathon-Verein haftet in keiner Weise gegenüber Dritten für die Verletzung von Rechten und/oder die Verletzung des geistigen Eigentums des eingereichten Projekts.
Jeder Teilnehmer oder jede Gruppe von Teilnehmern wird die Veranstaltungsorte sowie die Materialien und Ausrüstungen, die möglicherweise von den Organisatoren zur Verfügung gestellt werden und/oder Eigentum der Teilnehmer selbst sind, mit größter Sorgfalt und Umsicht nutzen und sich strikt an alle Anweisungen der Organisatoren halten, um die Sicherheit und Unversehrtheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. Jeder Teilnehmer ist persönlich für sein Verhalten verantwortlich und stellt die Hackathon Association von jeglicher Haftung für Schäden an Personen und/oder Sachwerten, die Dritten und/oder sich selbst zugefügt werden, frei.
An den Tagen der Veranstaltung steht jedem Teilnehmer oder jeder Gruppe von Teilnehmern, die die Vorbewertung gemäß Punkt 6 dieser Verordnung bestanden haben, „10“ Minuten zur Verfügung, um ihr Projekt dem Publikum der Juroren und der anwesenden Personen vorzustellen.
Nachdem die Teilnehmer oder Gruppen von Teilnehmern ihr Projekt vorgestellt haben, führen die Juroren eine abschließende Bewertung durch. Jedes Jurymitglied vergibt für jedes Kriterium eine Punktzahl von eins bis zehn, die zur Platzierung des Teilnehmers oder der Gruppe von Teilnehmern in der Rangliste beiträgt. Nach dieser Vergabe wird die Rangliste erstellt, die die endgültige Platzierung der teilnehmenden Projekte bestimmt.
Die Jury wird aus Juroren bestehen, die vom Vorstand des Vereins auf der Grundlage spezifischer beruflicher Kompetenzen ausgewählt werden, die vom Vorstand selbst unter den Mitgliedern und Fördermitgliedern festgelegt werden. Die Jury entscheidet über die Zulassung der Projekte zum Hackathon, wie im vorhergehenden Art. 6 vorgesehen.
Gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 (der „Datenschutzgesetzbuch“) informiert der Verein Hackathon, Piazza San Francesco, 22, als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten, dass die Verarbeitung dieser Daten unter Beachtung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit, Richtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtüberschreitung sowie der anderen grundlegenden Grundsätze, die der Datenschutzgesetzbuch zum Schutz der Betroffenen vorsieht, erfolgen wird. Die von den Teilnehmern bereitgestellten personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation und Logistik im Zusammenhang mit der Veranstaltung; Versand von Mitteilungen zur Veranstaltung und zu zukünftigen Veranstaltungen und anderen damit verbundenen Aktivitäten; Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Die Zustimmung zur Verarbeitung für diese Zwecke ist fakultativ; bei fehlender Zustimmung kann der Betroffene jedoch nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Die von den Betroffenen bereitgestellten personenbezogenen Daten werden unter Verwendung von papiergestützten, informatischen, telematischen und/oder automatisierten Kommunikationsmitteln verarbeitet, mit Logiken, die streng mit den vorgenannten Zwecken verbunden sind und für die zur Erreichung dieser Zwecke unbedingt erforderliche Zeit. Bei der Durchführung der Verarbeitungsvorgänge ergreift der Verantwortliche spezifische Sicherheitsmaßnahmen, um den Verlust von Daten, deren eventuellen unrechtmäßigen oder unsachgemäßen Gebrauch sowie unbefugte Zugriffe zu verhindern. Der Zugriff und die Verarbeitung der Daten dürfen nur von dazu beauftragten Personen gemäß Art. 30 des Datenschutzgesetzbuches erfolgen. Die personenbezogenen Daten werden nicht verbreitet. Wir erinnern schließlich daran, dass jeder Betroffene jederzeit die Rechte gemäß Artikeln 7 und folgende des Datenschutzgesetzbuches ausüben kann, durch Mitteilung, die schriftlich an die E-Mail-Adresse zu senden ist:info@digithon.it.
Die Teilnahme an der Veranstaltung impliziert für jeden Teilnehmer die vollständige und bedingungslose Annahme dieser Verordnung. Sollten die Organisatoren einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung durch die Teilnehmer oder deren eingereichte Vorschläge feststellen, sind sie berechtigt, deren Ausschluss zu verfügen, ohne dass deshalb irgendeine Haftung des Vereins jeglicher Art und/oder aus irgendeinem Grund entstehen kann.
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