Beleidigungen auf Facebook: Straftat der Verleumdung

Laut einem aktuellen Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs können Beleidigungen auf Facebook eine Straftat der Verleumdung darstellen. Auch wenn die Beleidigungen anonym sind.

Ein Urteil, das die „Leichtigkeit“ der Inhalte, die man oft auf Social-Media-Plattformen liest, ein wenig verändern wird. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass auch Beleidigungen, die in engen Freundeskreisen auf Facebook stattfinden, strafrechtlich verfolgt und somit (im Falle eines Vergehens) wegen Verleumdung verurteilt werden können. Das Urteil ist selbstverständlich auf andere Plattformen übertragbar, die sich in ihrer „Mission“ mit dem sozialen Netzwerk von Mark Zuckerberg.

überschneiden. Der Fall. Alles beginnt mit der Anzeige eines Finanzbeamten, der auf Facebook öffentlich von einem Unteroffizier aus San Miniato, ebenfalls von den Finanzwachen, beleidigt wurde. Der Beamte hatte öffentlich behauptet, vom Neuzugang, der als „Vitamin B und Arschkriecher“ bezeichnet wurde, verdrängt worden zu sein, inklusive einer vulgären Bemerkung über dessen Frau.

Nach der Anzeige des beleidigten Finanzbeamten fand das erstinstanzliche Urteil die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen mehrfach erschwerter Verleumdung. Die Berufung hob jedoch das erstinstanzliche Urteil auf und begründete die Unmöglichkeit, den Urheber des Inhalts heranzuziehen. Der Oberste Kassationsgerichtshof hob schließlich das zweitinstanzliche Urteil auf und forderte ein neues Verfahren gegen den erstinstanzlich verurteilten Angeklagten.

Es ist offensichtlich, dass der Fall einen Präzedenzfall für alle zukünftigen Verfahren dieser Art darstellen wird und dass sich die Anzeigen wegen dieses Vergehens, dessen Verbreitung durch das Medium eine Erschwerung darstellt, aus der Fallstatistik vervielfachen könnten. Daraus ergibt sich, auch wenn es nicht nötig wäre, dass die Sprache auch auf Medien, die in irgendeiner Weise Anonymität wahren können (ist man im Internet wirklich anonym?), immer zurückhaltend und nicht vulgär sein muss, auch weil, wie man so schön sagt, die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo die des anderen beginnt. Und dann, um eine lateinische Redewendung zu paraphrasieren: „verba volant“ und „scripta manent“.

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