Es wird Zeit bis zum 30. April geben, um ein Start-up-Projekt einzureichen. Alles muss direkt auf dem Digithon-Portal mit digitaler Präsentation der Projektidee erfolgen. Zehn Themen und 100 Projekte werden unterstützt:
Es wird Zeit bis zum 30. April geben, um ein Start-up-Projekt einzureichen. Alles muss direkt auf dem Digithon-Portal mit digitaler Präsentation der Projektidee erfolgen. Zehn Themen und 100 Projekte werden unterstützt:
- Medien;
- Spiele;
- Kultur;
- Finanzen;
- Lebensmittel und Tourismus;
- Handel;
- Gesundheitswesen;
- Musik;
- Sicherheit;
- Cross-Idee.
Vier außergewöhnliche Veranstaltungsorte werden im kommenden Juni den Hackathon-Marathon beherbergen: DieSvevo-Burg von Tranii und Barletta, der Castel Del Monte von Andria und die Alte Sägemühle Mastrototaro in Bisceglie.
Die Teilnahmebedingungen für Digithon
- VERANSTALTENDER ORGANISATOR
- OBJEKT
- Medien
- Spiele
- Kultur
- Gesundheit
- Sicherheit
- Musik
- Tourismus / Essen
- Handel
- Finanzen
- Cross-Idee
- ORT UND DAUER
- TEILNEHMER
- TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- VORLÄUFIGE BEWERTUNG
- GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
- HAFTUNG UND FREISTELLUNG
- MODALITÄTEN DER PROJEKTPRÄSENTATION
- KRITERIEN UND BEWERTUNGSVERFAHREN
- JURYMITSCHLIEẞUNG
- DATENSCHUTZ
- AKZEPTANZ DER REGELUNG
Der Veranstalter und Organisator der Veranstaltung DIGITHON ist der Verein Hackathon mit Sitz in Bisceglie, Piazza San Francesco, 22.
Die Veranstaltung Hackathon 2016 für Start-ups zielt darauf ab, die Kreativität und die wirtschaftlich-organisatorischen sowie technisch-wissenschaftlichen Kompetenzen der Teilnehmer zu fördern, indem sie eingeladen werden, Anwendungen zu erstellen, die neue Technologien in den folgenden Makrobereichen betreffen: Die Projekte und Ideen werden einem Publikum nationaler und internationaler Investoren vorgestellt, die während des Hackathons anwesend sind.
Der Hackathon 2016 findet am Freitag, den 24. und Samstag, den 25. Juni, von 9:30 Uhr am Freitag bis 15:00 Uhr am Samstag statt und findet in den Alten Sägemühlen von Bisceglie (BT), Via Porto, 33, statt.
Hackathon 2016 ist für alle offen und richtet sich an alle, die an Technologie, Informatik und Internet interessiert sind und eine Idee oder ein Projekt mitbringen, das durch den Einsatz neuer Technologien in den unter Punkt 2 dieses Reglements genannten Makrobereichen Mehrwert erzeugt. Die Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung volljährig sein, gemäß den im folgenden Art. 5 beschriebenen Modalitäten. Die Teilnahme am Hackathon 2016 steht auch Minderjährigen offen, sofern die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung durch Unterzeichnung des auf der Website herunterladbaren Formulars geben.www.digithon.it Die Teilnehmer können sich einzeln oder in Gruppen anmelden, wobei der Name der Person angegeben werden muss, die das Team auf der Bühne vertreten wird. Jede Gruppe kann aus maximal 5 Teilnehmern bestehen, alle müssen ordnungsgemäß angemeldet sein.
Um am Hackathon 2016 teilzunehmen, muss das entsprechende Online-Anmeldeformular unter folgender Adresse ausgefüllt werden www.digithon.it und sie elektronisch bis zum letztmaligen Fälligkeitstermin um 23:59 Uhr des 30. April 2016 einzureichen. Um an der Initiative teilzunehmen, ist es erforderlich, dass jeder angemeldete Teilnehmer oder jede Gruppe von Teilnehmern die vorliegende Regelung einschließlich der Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die auf derselben Webseite zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist völlig kostenlos, abgesehen von eventuellen Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten, die vollständig von den Teilnehmern der Initiative getragen werden.
Die Jurymitglieder, die gemäß den im nachfolgenden Artikel 11 dieser Regelung genannten Verfahren ernannt wurden, werden bei Erhalt der Bewerbungen gemäß Punkt 5 eine vorläufige Bewertung der eingereichten Projekte vornehmen und nach eigenem, uneingeschränktem Ermessen entscheiden, welche der eingereichten Projekte am besten geeignet sind, an dem Start-up-Marathon am 24. und 25. Juni 2016 teilzunehmen, bei dem das eigene Projekt vor Publikum aus Jurymitgliedern sowie nationalen und internationalen Investoren vorgestellt wird, die an der Veranstaltung teilnehmen.
Jeder Teilnehmer der Initiative erklärt und garantiert eigenverantwortlich, dass er das geistige Eigentum an den Inhalten seines Projekts besitzt und alle damit verbundenen Rechte innehat, und gewährleistet, dass die genannten Inhalte weder in irgendeiner Weise beleidigend, falsch, verleumderisch noch irreführend sind. Der Verein Hackathon übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Verletzung jeglicher Rechte und/oder Verletzungen des geistigen Eigentums des eingereichten Projekts.
Jeder Teilnehmer oder jede Teilnehmergruppe nutzt die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie Materialien und Ausrüstungen, die von den Veranstaltern bereitgestellt werden und/oder sich in Eigentum der Teilnehmer befinden, mit äußerster Sorgfalt und Umsicht und hält sich streng an alle Anweisungen der Veranstalter, um die Sicherheit und Unversehrtheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. Jeder Teilnehmer ist persönlich für sein Verhalten verantwortlich und stellt den Verein Hackathon von jeglicher Haftung für Schäden, die an Personen und/oder Sachen verursacht werden, sei es an Dritte oder an sich selbst, frei.
An den Veranstaltungstagen hat jeder Teilnehmer oder jede Teilnehmergruppe, die die vorläufige Bewertung gemäß Punkt 6 dieser Regelung bestanden hat, „10“ Minuten Zeit, um ihr Projekt vor der Jury und dem Veranstaltungspublikum zu präsentieren.
Nachdem die Teilnehmer oder Teilnehmergruppen ihr Projekt vorgestellt haben, nehmen die Juroren eine abschließende Bewertung vor. Jedes Jurymitglied vergibt für jedes Kriterium eine Punktzahl von eins bis zehn, die zur Bestimmung der Platzierung des Teilnehmers oder der Teilnehmergruppe in der Rangliste beiträgt. Nach dieser Bewertung wird eine Rangfolge erstellt, die die endgültige Platzierung der im Wettbewerb befindlichen Projekte bestimmt.
Die Jury besteht aus Juroren, die vom Vorstand des Vereins aufgrund spezifischer fachlicher Kompetenzen ausgewählt werden, die derselbe Vorstand unter den Mitgliedern und unterstützenden Mitgliedern identifiziert hat. Die Jury entscheidet über die Zulassung der Projekte zum Hackathon, wie im vorherigen Artikel 6 vorgesehen.
Gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets 196/2003 (das „Datenschutzgesetz“) informiert der Verein Hackathon, Piazza San Francesco 22, als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten, dass diese Verarbeitung unter Einhaltung der Grundsätze von Zweckgebundenheit, Notwendigkeit, Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nicht-Überschreitung sowie der weiteren im Datenschutzgesetz festgelegten grundlegenden Prinzipien zum Schutz der Betroffenen erfolgt. Die von den Teilnehmern bereitgestellten personenbezogenen Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet: Organisation und Logistik der Veranstaltung Versand von Mitteilungen zur Veranstaltung, zu zukünftigen Veranstaltungen und anderen verwandten Aktivitäten Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Einwilligung zur Verarbeitung für diese Zwecke ist freiwillig, jedoch kann der Betroffene bei Widerruf der Einwilligung nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Die personenbezogenen Daten der Betroffenen werden mit Hilfe von Papier-, IT-, Telematik- und/oder automatisierten Kommunikationsmitteln verarbeitet, wobei die Logik strikt mit den genannten Zwecken verbunden ist und nur so lange wie nötig erfolgt. Bei der Durchführung der Verarbeitung trifft der Verantwortliche spezifische Sicherheitsmaßnahmen, um Datenverlust, unrechtmäßige oder unangemessene Nutzung und unbefugten Zugriff zu verhindern. Der Zugriff und die Verarbeitung der Daten sind nur für betraute Personen gemäß Artikel 30 des Datenschutzgesetzes zulässig. Die personenbezogenen Daten werden nicht verbreitet. Abschließend wird daran erinnert, dass jeder Betroffene jederzeit die Rechte gemäß den Artikeln 7 ff. des Datenschutzgesetzes ausüben kann, indem er eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresseinfo@digithon.it.
Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt voraus, dass jeder Teilnehmer die vorliegende Regelung vollständig und uneingeschränkt akzeptiert. Sollten die Veranstalter eine Verletzung der Bestimmungen dieser Regelung durch die Teilnehmer oder die von ihnen eingereichten Vorschläge feststellen, sind sie berechtigt, diese ohne Ansprüche jeglicher Art und aus jeglichem Grund vom Wettbewerb auszuschließen, ohne dass hieraus eine Haftung des Vereins entsteht.
Pubblicato in Geschäft

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