**Twitter** erhält eine Anzeige von der Union jüdischer Studenten Frankreichs: Rassismusmeldungen kursierten im sozialen Netzwerk.
Frankreich spricht in diesen Stunden viel über die Rolle von Twitter bei der Anstiftung zu Rassenhass: Es wird nämlich bekannt, dass eine neue Klage kurz vor der Einreichung steht, und zwar von der UEJF (Union des Étudiants Juifs de France).
Die Angelegenheit ist nicht neu, aber in diesen Stunden gibt es neue Entwicklungen: Auf Twitter kursieren rassistische Nachrichten, die sich gegen Juden richten.
Das bereits seit einiger Zeit laufende Verfahren hatte im Januar einen ersten Abschluss: Laut dem Urteil des Tribunal de grande instance von Paris hätte das Personal von Twitter tatsächlich die Identifikationsdaten der Nutzer mitteilen müssen, die die inkriminierten Tweets verbreitet hatten.
Darüber hinaus hatte das Gericht die Implementierung eines Systems zur Meldung von rassistischen Nachrichten oder Missbrauch im Allgemeinen angeordnet.
Soweit bekannt, hätte Twitter nichts davon getan und sicherlich nicht die erforderlichen Identifikationsdaten übermittelt, und sich dabei auf die Tatsache berufen, dass das Unternehmen seinen Sitz in den Vereinigten Staaten hat und daher durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt wäre.
Daher die neue Schlacht, die von der Union des Étudiants Juifs de France geführt wird, die diesmal auch eine millionenschwere Entschädigung in Höhe von 38,5 Millionen Euro anstrebt, die, falls sie tatsächlich erhalten wird, dem Shoah Memorial Fonds zugutekommen soll.
Die antisemitischen Nachrichten stammen vom letzten Oktober, als die Hashtags #unbonjuif (ein guter Jude) und #unjuifmort (ein toter Jude) begannen, die Rangliste der Top-Trends zu erklimmen und sich wie ein Lauffeuer verbreiteten.
Das Personal von Twitter hatte zwar eingegriffen und alle antisemitischen Nachrichten entfernt, aber die aktuelle Anklage lautet, dass sie sich geweigert haben, die Identifikationsdaten der Schuldigen preiszugeben.
Die Angelegenheit wird weitergehen, da auch Twitter angekündigt hat, seinerseits Berufung einlegen zu wollen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar