Konkrete Vorschläge zur Abschaffung der Roaming-Gebühren bereits ab Juli 2014: Die zuständige Europäische Kommission befasst sich auch mit der Netzneutralität.
Der Weg zur Vereinfachung der Telekommunikationswelt scheint gut angelegt und nur einen Schritt von der Abschaffung der Roaminggebühren .
entfernt zu sein. Tatsächlich hat die zuständige EU-Kommission ein Reformpaket zur Umgestaltung des Sektors, insbesondere des Festnetzbereichs, offiziell gemacht.
Für den Endkunden bedeutet dies, dass voraussichtlich ab Juli 2014 das „Roaming „auf seiner Telefonrechnung kaum noch ins Gewicht fallen wird.
Der Vorschlag ist in der Tat, die Kosten für Anrufe in das Ausland zu eliminieren, wenn man im Ausland angerufen wird und einen Anruf entgegennimmt.
Was den ausgehenden Verkehr betrifft, so schlägt die Kommission zunächst die Schaffung einheitlicher Tarifpläne vor, die keinen Unterschied zwischen der Nutzung des Telefondienstes im eigenen Land oder im Ausland machen.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Betreiber – in Ermangelung geeigneter günstiger Tarife – den Verbrauchern die Möglichkeit geben müssen, im Ausland auch einfach per SMS einen neuen Unterstützungstarif zu wählen, um dennoch einen Vorteil zu erzielen.
Selbstverständlich gelten diese Bestimmungen innerhalb der Länder der Europäischen Union.
Die vollständige Abschaffung der zusätzlichen Roaminggebühren für ausgehende Anrufe, anstelle der Anwendung eines einheitlichen Tarifs wie oben erwähnt, ist stattdessen für Juli 2016 vorgesehen.
Weitere interessante Punkte dieser Reform, die in den kommenden Monaten in Kraft treten wird, betreffen die größeren Garantien für den Nutzer beim Abschluss eines Vertrags mit einem Telekommunikationsanbieter, sei es im Festnetz- oder Mobilfunkbereich.
Die Verträge dürfen nämlich keine verpflichtende Laufzeit von 12 Monaten mehr überschreiten, so dass der Kunde ohne Schwierigkeiten den Rücktritt in Betracht ziehen kann.
Darüber hinaus wurde das Konzept der Netzneutralität noch klarer definiert: Telekommunikationsunternehmen dürfen Dienste nicht mehr einschränken oder blockieren – wie zum Beispiel die Einschränkungen, die von einigen Anbietern für den VoIP-Verkehr auferlegt werden – noch dürfen sie bestimmte Inhalte des Netzes einschränken: Es muss daher immer ein Qualitätsstandard gewährleistet werden, ohne die Nutzung der Verbindung für bestimmte Dienste zu beeinträchtigen.
Der Weg der Kommission ist noch nicht zu Ende, wird aber sehr bald zu großen Veränderungen in ganz Europa führen.

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