Roaming-Gebühren in Europa ab Juni 2017 abgeschafft

Die offizielle Bestätigung ist da: Ab Juni 2015 dürfen Mobilfunkanbieter keine Roaming-Gebühren mehr in Europa erheben.

In Straßburg hat die Europäische Union eine endgültige Entscheidung bezüglich des Roaming-Problems getroffen. Ab Juni 2017 werden europäische Mobilfunkanbieter keine Roaminggebühren mehr erheben können.
Die zusätzlichen Kosten, die derzeit für Anrufe, SMS und Datenverbindungen im Ausland anfallen, wenn man sein eigenes Gerät benutzt, werden somit abgeschafft.
Obwohl die Tragweite dieser Entscheidung für Reisende in Europa beachtlich ist, bleiben dennoch einige Bedenken.
Von verschiedenen Seiten wird gefragt, ob der weite Zeitraum, bis zu dem die Entscheidung in Kraft tritt, den Telekommunikationsunternehmen genügend Zeit gibt, ihre internen Tarife anzupassen, um zukünftige Verluste durch die Abschaffung der Roaminggebühren auszugleichen.
Diese Hypothese entstand, als in einem Dokument des Europäischen Parlaments zu diesem Thema unter anderem zu lesen war: „Wenn die Betreiber nachweisen können, dass sie ihre Kosten nicht durch interne Preise decken können, könnten die nationalen Regulierungsbehörden den Betreibern gestatten, in Ausnahmefällen minimale Aufschläge zu erheben, um diese Kosten zu decken.“
Dennoch bleibt Raum für die „Perfektionierung“ der neuen Regeln, da die Kommission und die verschiedenen Telekommunikationsbehörden aufgefordert werden, die Details der Maßnahmen zur Abschaffung der Roamingkosten festzulegen.

In der Zwischenzeit wurden während derselben Sitzung die neuen Tarife festgelegt, die ab dem 30. April 2016 in Kraft treten und niedriger sind als die heutigen; die Roamingaufschläge dürfen nicht überschreiten:

  • 0,05 € pro Minute für Sprachanrufe
  • 0,02 € pro SMS
  • 0,05 € pro MB für die Internetnutzung.

Um die vollständige Pressemitteilung des Europäischen Parlaments lesen zu können, laden wir die Leser ein, sich mit der Seite “ zu verbinden.Abschaffung der Roaminggebühren und Netzneutralität„.

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