Kostenloses WLAN für Unternehmen: Stopp der Datenüberwachung und der Pflichten für Betreiber

Unternehmen können kostenloses WLAN anbieten, ohne Kundendaten anfordern und speichern zu müssen: Das hat der Datenschutzbeauftragte festgelegt.

Ein weiterer Schritt vorwärts bei der Verbreitung von kostenlosen WLAN-Netzenin Italien: Der Datenschutzbeauftragte hat sich erneut mit dem Thema Konnektivitätbeschäftigt, die kommerzielle Betriebe ihren Kunden anbieten möchten.
Die Frage wird seit Jahren diskutiert, da die frühere Gesetzgebung den Betreiber des Geschäfts dazu verpflichtete, die Daten der Nutzer der Verbindung anzufordern und zu speichern, um eine eventuelle zukünftige Identifizierung zu ermöglichen.
Heute wird bekannt, dass der Datenschutzbeauftragte eine Anweisung des italienischen Verbands der Gastronomiebetriebe (FIPE) angenommen und bestätigt hat, die vorsieht, dass „öffentliche Gastronomen den Nutzern frei WLAN und gegebenenfalls PCs und Terminals jeglicher Art zur Verfügung stellen können“, wobei dem Kunden die Freiheit überlassen bleibt, gegebenenfalls seine Daten mitzuteilen und vor allem den Gastronomen von der Verantwortung für die vom Kunden selbst genutzte Webnutzung zu befreien.

Eine deutliche Änderung der Perspektive, die die Rolle des Geschäftsinhabers erheblich erleichtern würde, da er nicht mehr verpflichtet ist, über Instrumente zur Überwachung und Archivierung von Daten zu verfügen. Der Datenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass das bisherige Verfahren in Fällen fiel, „in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht zulässig ist“.
So hat die Verbreitung freier Netze einen neuen Weg eingeschlagen.

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