Alarm concerning privacy on the Google Play Store: a developer reveals some details about users‘ personal data.
In diesen Stunden gibt es eine Nachricht über die Nutzung von Google Play Store, die sicherlich nicht allen Nutzern gefällt, die auf das Management von Datenschutz.
achten. Laut Dan Nolan, einem australischen Entwickler, erhält der Entwickler automatisch die persönlichen Daten des Käufers, wenn ein Nutzer eine Anwendung kauft und herunterlädt.
Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Wohnadresse und alle zugehörigen Informationen – online und über Google-Produkte – über diese Person werden automatisch für diejenigen bekannt, die die ausgewählte App in den Google Play Store gestellt haben.
Der Fall geriet in die Schlagzeilen, gerade weil ein Entwickler dies bemerkte und beschloss, diese „Entdeckung“ auf seinem Blog zu teilen.
Es ist jedoch hervorzuheben, dass Googlenichts getan hat, was nicht ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen des Google Play Storevorgesehen war: Im Vertrag, der beim Zugriff auf das System zum Herunterladen von Anwendungen akzeptiert wird, weist Googletatsächlich darauf hin, dass persönliche Daten an Entwickler übermittelt werden könnten, um „die Transaktionen des Nutzers zu bearbeiten und/oder Inhalte für den Nutzer anzubieten„.
Seitens Googlegibt es außerdem den Rat – immer in den Vertragsbedingungen – dass Entwickler alle gesammelten Informationen „unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen“ nutzen.
Somit stellt Googledie Frage der Verarbeitung personenbezogener Daten schwarz auf weiß dar, überlässt diese jedoch zum Teil dem gesunden Menschenverstand der Entwickler, diese wichtigen Informationen.
Der einzig sinnvolle Rat für Nutzer ist, da Googlevöllig legal handelt, die „Urheberschaft“ der ausgewählten App sorgfältig zu prüfen: Wenn es sich um praktisch unbekannte Entwickler handelt oder um Anwendungen, die von anderen Nutzern sehr schlecht bewertet wurden, sollte man darüber nachdenken, dass es sich um jemanden handeln könnte, der nur hinter sensiblen Daten her ist.
Dies ist natürlich nicht die Regel, aber wenn die App kein gültiges und gut entwickeltes Produkt ist, könnte der Zweck des Erstellers ein anderer sein.

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