In Deutschland gefällt das „Gefällt mir“ von Facebook überhaupt nicht: Der Datenschutzbeauftragte äußert sich und hält es für unlesbar und daher innerhalb der nächsten Wochen zu entfernen.
Der „Gefällt mir“ von Facebook gefällt nicht jedem: In Deutschland wird es zum Beispiel bald verboten sein.
Alle Websites, die im Gebiet der Schleswig-Holstein tätig sind, müssen nämlich den Facebook-Plugin entfernen, sonst drohen empfindliche Geldstrafen, die etwa 50.000 Euro für jeden Verstoß erreichen können.
Die Aufsichtsbehörde des „unabhängigen Datenschutzzentrums“ dieses Bezirks hat nämlich die Nutzung des „Gefällt mir“ auf Websites als verletzend für die Privatsphäre der Nutzer angesehen, die möglicherweise teilweise unwissend sind und sich nicht vollständig bewusst sind, dass diese von Facebook ausgedrückte Präferenz eine Art „Spur“ ihrer persönlichen Aktivitäten darstellen könnte.
Eine soziale Karte, die potenziell auch von den betroffenen Websites selbst sowie von Facebook eingesehen werden kann.
Das Vorhandensein des „Gefällt mir“ Plugins und die Tatsache, dass man bis zu zwei Jahre nach dem schnellen Klick getrackt wird, ergeben eine Kombination von Faktoren, die gegen die in Deutschland geltenden Gesetze verstoßen, namentlich das sogenannte „Telemediengesetz„.
Ein weiterer unter die Lupe genommener Punkt ist die Übertragung dieser Daten in Datenbanken, die sich in den Vereinigten Staaten befinden und somit außerhalb der lokalen Gerichtsbarkeit liegen.
Nicht nur das, der Beauftragte Thilo Weichert weist darauf hin, dass auch die Datenschutzgesetze (sowohl deutsche als auch europäische) in dieser Angelegenheit betroffen sind.
Während Facebook erklärt, dass alles im vollen Einklang mit den EU-Datenschutzbestimmungen abläuft, scheint die Maßnahme derzeit weder von Websites noch von der Social-Media-Gemeinde gut aufgenommen zu werden: Die Proteste häufen sich, aber – Stand jetzt – wird die Maßnahme in den nächsten Tagen in Kraft treten, wodurch die Betreiber der betroffenen Websites zur Anpassung verpflichtet werden. Andernfalls müssen sie mit erheblichen Geldstrafen rechnen.

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