Die territorialen Beschränkungen in Bezug auf die Satellitenfernsehrechte – für Pay-TV – wurden von der Europäischen Union als rechtswidrig angesehen. Alles begann in der Fußballwelt und mit einer Beschwerde gegen die Besitzerin eines englischen Pubs.
Neuigkeiten in der Welt der Pay-TV: ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat die geltenden Prinzipien der territorialen Beschränkungen als unrechtmäßig beurteilt, die in den Verträgen mit den verschiedenen Fernsehsendern, die Satellitenkanäle anbieten, festgelegt sind.
Bis heute war es nämlich nicht möglich, eine Karte und einen Decoder zu verwenden, die von Pay-TV-Unternehmen aus einem anderen Land als dem Wohnsitzland bereitgestellt werden.
Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein italienischer Bürger konnte – zumindest gemäß der geltenden Rechtslage – ein bezahltes Fußballspiel nie sehen, ohne ein Sky-Abonnement zu nutzen.
Das Urteil dreht die Sache komplett um und erlaubt Privatpersonen, eine Karte für Pay-TV überall innerhalb der 27 Länder der Europäischen Union zu verwenden, sowie auch Karten und Abonnements aus dem Ausland zu wählen.
Alles begann in einem englischen Pub: Kan Murphy, die Besitzerin, wurde von der Liga angezeigt, weil sie eine günstigere griechische Karte anstelle einer englischen verwendete, um den Gästen ihres Lokals die Übertragung von Premier-League-Spielen zu ermöglichen.
Nach sechs Jahren juristischer Querelen und etwa 9.000 Euro an Bußgeldern und Anwaltskosten, die sie getragen hat, erhält Frau Murphy heute ein positives Urteil von der Europäischen Union.
Grundlage der Begründung ist vor allem die Erkenntnis, dass ein Fußballspiel nicht in die Kategorie „durch Urheberrecht geschütztes Werk“ fällt und somit weder die Liga noch das Unternehmen, das den Satellitendienst bereitstellt, Rechte wie Eigentümer geltend machen können.
In der Mitteilung mit Auszügen aus dem Urteil heißt es dazu: „eine nationale Regelung, die die Einfuhr, den Verkauf oder die Nutzung ausländischer Dekodierkarten verbietet, ist mit der freien Dienstleistungserbringung unvereinbar und kann weder mit dem Ziel des Schutzes von geistigen Eigentumsrechten noch mit dem Ziel gerechtfertigt werden, die Zuschauerzahlen in den Stadien zu fördern„.
Auf dieser Grundlage wurde festgelegt, dass Privatpersonen ab heute jedes Pay-per-View-Angebot abonnieren können, unabhängig vom Wohnsitzland.
Die Situation ist etwas anders – und muss noch gründlich untersucht werden, um einen Kompromiss zu finden – für Lokale, die die öffentliche Übertragung von TV, Veranstaltungen und Fußballspielen anbieten.
Dieses Urteil der EU wird sicherlich die Inhaber erheblicher wirtschaftlicher Interessen im Bereich der Satellitenkanäle zur Diskussion bringen und gleichzeitig den Markt für Pay-TV de facto für eine sehr breite Konkurrenz öffnen, weit über die nationalen Grenzen hinaus. Das könnte bald größere Angebote und einige Euro Ersparnis für die Nutzer bedeuten.

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