Die Peer-to-Peer-Filter wurden vom Generalanwalt der Europäischen Union abgelehnt, da sie als nicht vereinbar mit der Freiheit der Bürger und dem Recht auf Information angesehen werden.
Seit mehreren Jahren fragen sich Telekommunikationsunternehmen, ob es sinnvoll ist, mit speziellen Filtern, das Peer-to-Peer zu begrenzen – eine meist illegale, aber nicht zwangsläufig solche Praxis –, die zum Austausch von Dateien verwendet wird. Erst vor einigen Wochen haben wir hier bei FullPress über die Entscheidung von Telecom Italia gesprochen, das Peer-to-Peer zu filtern, um die Bandbreitenressourcen zu rationalisieren und so allen eine garantierte Mindestgeschwindigkeit beim Surfen zu ermöglichen.
Es liegt eine gegenteilige Stellungnahme zur Anwendung von Filtern auf P2P-Seiten vor, und dieses Mal ist es eine ziemlich autoritative Stimme: Es handelt sich nämlich um die Meinung von Cruz Villalon, Generalanwalt der Europäischen Union.
Villalon hat sich zur Frage der Peer-to-Peer-Filter geäußert, basierend auf dem seit nunmehr 7 Jahren laufenden Rechtsstreit zwischen dem Provider Scarlet Extended und Sabam (einer belgischen Organisation, die man mit der Siae in Italien vergleichen könnte).
Verschiedene Stimmen plädieren dafür, dass Provider technische Maßnahmen ergreifen sollten, um die Download-Geschwindigkeit von Peer-to-Peer-Systemen zu begrenzen, um deren Nutzung indirekt zu erschweren und so das Urheberrecht zu schützen.
Villalon scheint nicht derselben Meinung zu sein und weist darauf hin, dass seiner Ansicht nach mit einer solchen Maßnahme drei Rechte verletzt werden würden:
1) Schutz der personenbezogenen Daten der Internetnutzer;
2) Vertraulichkeit der Kommunikation;
3) Informationsfreiheit.
Diese drei sind eng miteinander verbunden, wie man sich denken kann.
Das Web mit Filtern zu begrenzen, vorbeugend und vielleicht sogar in Fällen, die das Urheberrecht überhaupt nicht verletzen, ist daher keine angemessene Lösung für den Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien (und für die Peer-to-Peer-Frage im Allgemeinen).
Außerdem hätte das vorgeschlagene Filtersystem Anwendungskosten, die ausschließlich die Provider treffen würden, welche damit auch eine zusätzliche Last tragen müssten: die rechtliche Verantwortung für illegale Inhalte im Netz.
Schließlich kann die Europäische Union die Anwendung von Filtern nicht anordnen, wenn im Staat, in dem der Rechtsstreit geführt wird, keine spezifischen nationalen Regelungen für diese Thematik existieren.
Obwohl die von Villalon geäußerte Meinung sehr einflussreich ist, stellen wir klar, dass es sich um eine absolut unverbindliche Stellungnahme handelt: Für das endgültige Urteil muss weiterhin die öffentliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet werden. Dennoch ist zu beachten, wie sehr die Meinung des Generalanwalts dieses gemeinschaftlichen Organs allgemein respektiert wird.
Hat also eine Phase der stärkeren Öffnung des Webs begonnen? Die Filter Werden sie wirklich verboten, oder wird ein Kompromiss gefunden, um sowohl die Rechte der Nutzer im Web als auch die der Urheber von urheberrechtlich geschützten Werken zu schützen, copyright? Sicherlich wird diese erste, ziemlich klare und maßgebliche Meinung die Diskussion eröffnen, im Hinblick auf das endgültige Urteil.
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