Multitouch: Apple kann die Marke nicht registrieren

Das Wort „Multitouch“ kann von Apple nicht als Marke eingetragen werden: Diese Entscheidung stammt vom Marken- und Patentamt der Vereinigten Staaten.

Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) hat entschieden: Apple darf den Begriff „multitouch“ nicht exklusiv verwenden. Das Unternehmen aus Cupertino hat vor einiger Zeit die Registrierung der Marke „multitouch“ beantragt, da es sich um eine Technologie handelt, die – nach Ansicht von Apple – weite Verbreitung im Wortschatz und in der Nutzungsgewohnheit aller gefunden hat, gerade dank der Verbreitung von iPhone zuerst und iPad dann.
Aufgrund dieser Überzeugung hat Apple die Registrierung des Begriffs beantragt, als handele es sich um ein exklusives Eigentum. Wäre der Antrag angenommen worden, hätten die Auswirkungen auf den gesamten Hightech-Sektor wirklich große Bedeutung gehabt, ein Szenario, das jedoch von Anfang an unterbunden wurde, da das Patentamt den Begriff „multitouch“ als zu allgemein erachtete, um registriert und somit einem einzigen Unternehmen exklusiv zugeordnet werden zu können.
Multitouch bedeutet nämlich sowohl ein technisches Merkmal, das viele Geräte besitzen, als auch das taktile und funktionale Ergebnis einer Aktion, die der Nutzer anwendet, um den Bildschirm eines Geräts optimal zu bedienen.
Jetzt herrscht große Spannung wegen eines weiteren Antrags, den Apple ebenfalls beim US-Patent- und Markenamt gestellt hat: der Registrierung des Ausdrucks „App Store„.
Auch in diesem Fall möchte Apple seinen Vorrang markieren, aber einer der bereits vorgebrachten Einwände betrifft eben die Allgemeinheit der Bezeichnung: Alle sind „app„, nicht nur jene, die für Apple-Geräte nützlich sind.Apple . Gleichzeitig ist „store“ ein universeller Begriff, der sicherlich nicht nur etwas mit dem Unternehmen aus Cupertino zu tun hat.
Auch in diesem Fall wird das zuständige Amt entscheiden müssen.

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