Google Suggest vom Gericht in Mailand verurteilt

Das Gericht in Mailand hat sich zum Dienst Google Suggest geäußert, nachdem eine Anzeige wegen Verleumdung eingereicht wurde. Nun erhält Google – und das Tool Google Suggest – eine Verurteilung.

Google Suggest wurde von einem italienischen Gericht verurteilt, und zwar vom Gericht in Mailand. Ein Unternehmer aus der Lombardei, dessen Personalien nicht bekannt gegeben wurden, hat vor einiger Zeit eine Klage gegen Google eingereicht weil – indem man seinen Namen in die Suchleiste eingab – Google Suggest Vorschläge lieferte, die keineswegs positiv waren und als Verleumdung angesehen wurden.
Insbesondere, wenn man den Namen des Mannes eingab, Google schlug Begriffe wie „Betrug“ und „Betrüger“ vor und verband sie damit.
Da es sich um Worte handelte, die den Ruf und die Professionalität des Mannes – der tatsächlich online mit Seiten zu seiner beruflichen Tätigkeit im Finanzsektor vertreten ist – beschädigten, entschied sich der Unternehmer, rechtliche Schritte einzuleiten, damit Google Suggest die verleumderischen Begriffe entfernte, insbesondere da es sich um Wörter handelte, die nicht in den Suchergebnissen (SERP), sondern nur im System von Suggest.
Google Suggest basiert nämlich nicht auf dem Inhalt der bei Google indexierten Seiten, sondern „ernährt“ sich von den meistgenutzten Begriffen, die von Suchenden eingegeben werden und somit nicht unbedingt durch Online-Inhalte und/oder die Realität bestätigt sind.
Der Unternehmer soll daher von Google verlangt haben, sowohl Abhilfe zu schaffen (indem die negativen Begriffe aus Google Suggest entfernt werden) als auch technische Maßnahmen am System anzuwenden, um potenzielle Wortassoziationen, die dem Online-Ruf schaden könnten, im Voraus zu filtern.
Das Gericht in Mailand hat heute entschieden, dass, obwohl es sich um von Nutzern ausgelöste Mechanismen handelt und nicht um direkte Aktionen von Google, es dennoch zutrifft, dass die Funktionsweise von Suggest von Google selbst entwickelt wurde, weshalb das zugrundeliegende System der Rückgabe von Vorschlägen immer eine Handlung von Google darstellt.
Und während aus Mountain View betont wurde, dass „der Internetnutzer befähigt ist, die im Netz angebotenen Inhalte zu verstehen“, antwortete das Gericht in Mailand, dass dies nicht tatsächlich überprüfbar ist und dass es unbestreitbar ist, dass die Netzgemeinde weder technisch noch kulturell homogen ist. Es ist also plausibel, dass nicht alle wissen, was Google Suggest ist, und dass sie das, was in den Suchvorschlägen erscheint, für wahr halten.
Abschließend hat Google ein zweites negatives Urteil erhalten (es handelt sich nämlich um ein zweites Urteil, das auf eine bereits von Google eingelegte Berufung folgt), mit der Anordnung, Gerichtskosten und Schadensersatz an den Kläger zu zahlen.
Google kommentierte dieses Urteil knapp, aber sehr diplomatisch, zeigte Enttäuschung über die Entscheidung des Gerichts in Mailand und bekräftigte, dass die vorgeschlagenen Begriffe in der Suchphase Google nicht „zugeschrieben“ werden können, da sie statistischen Auswertungen basieren, die auf den Suchanfragen aller Nutzer beruhen.

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