Google hat eine Vereinbarung mit einem US-amerikanischen Verlegerverband über die Möglichkeit getroffen, Bücher zu scannen und sie über Google Books öffentlich zugänglich zu machen.
Ein Vorfall, der vor mindestens sieben Jahren begann und das Recht betrifft, gescannte Bücher online zu stellen, kommt zu einem Abschluss.
Streitgegenstand war die angebliche massive Urheberrechtsverletzung, die die Möglichkeit einer möglichen Neuauflage durch Verlage beeinträchtigen könnte.
Wir machen einen Schritt zurück, um die Angelegenheit besser einordnen zu können: Google hat vor einigen Jahren die Grundlagen für die Schaffung einer universellen Bibliothek gelegt, die der öffentlichen Nutzung offensteht, heute teilweise mit dem Bereich Google Books.
Das umfassendere Projekt, genannt „Google Books Library Project„, stieß jedoch von Anfang an auf Widerstand der Verlage: Obwohl Google nur seltene oder längst nicht mehr im Katalog befindliche und produzierte Bücher zu scannen begann, argumentierten die Verlage, dass diese Aktion potenzielle Neuauflagen unter neuer Edition ohne angemessene Vergütung behindern würde.
Ein heikles Thema, das vor Gericht landete, wo Google eine Verteidigungsstrategie verfolgte, die darauf basierte, dass das Projekt einer universellen Bibliothek eine Arbeit von öffentlichem Interesse sei, um zu verhindern, dass eine große Menge an Texten verloren geht und nicht mehr konsultiert werden kann.
Heute erfährt man, dass zwischen Google und der Association of American Publishers (AAP) eine Vereinbarung getroffen wurde, deren wirtschaftliche Bedingungen – gegebenenfalls eingeschlossen – jedoch nicht bekannt gegeben wurden.
Fest steht, dass sich Google verpflichtet hat, digitale Kopien der bereits gescannten rund 15 Millionen Texte bereitzustellen; außerdem werden die Verlage entscheiden, welche Bücher öffentlich zugänglich sein dürfen und welche nicht.
Derzeit ist der Fall jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen, da noch eine weitere Front offen ist: die mit der Vereinigung Authors Guild.
In diesem Fall ist noch unklar, welche Maßnahme ergriffen wird, jedoch lässt die Tatsache, dass mit den Verlagen eine gemeinsame Vereinbarung erzielt wurde, vermuten, dass wahrscheinlich auch hier bald ein gemeinsamer Weg gefunden wird.

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