Der Verkauf von gefälschten Produkten auf eBay gefällt der Europäischen Union überhaupt nicht, die mit einer Warnung den Web-Giganten ermahnt: Vorsicht, nicht in schwere Straftaten abzurutschen.
Der Anstoß kommt vom Rechtsstreit zwischen L’Oreal und eBay: Die Europäische Union – vertreten durch den Gerichtshof – hat sich formell gegenüber der größten Online-Kauf- und Auktionsplattform zur Frage des Verkaufs von Produktfälschungen geäußert.
Obwohl man eBay nicht direkt dafür verantwortlich machen kann, dass Anzeigen und Auktionen auftauchen, die sich auf den Verkauf von gefälschtem Material beziehen, das die Kreationen großer Marken kopiert, richtet die EU den Finger auf das von eBay angebotene System, um die Anzeigen selbst deutlicher zu bewerben.eBay trägt nicht die direkte Verantwortung für das Erscheinen von Anzeigen und Auktionen, die sich auf den Verkauf von gefälschtem Material beziehen, welches die Kreationen großer Marken kopiert, doch die EU kritisiert das von eBay angebotene System, das es erlaubt, Anzeigen prominenter hervorzuheben.
Praktisch warnt der Europäische Gerichtshof vor einer potenziell aktiven Rolle von eBay, da es kostenpflichtige Werkzeuge anbietet, um Angebote zu bewerben, Unterstützung leistet und Zugang zu den Daten hat: In diesem Fall würde eBay zum Komplizen desFälschungsdelikts und von Markenrechtsmissbrauch, da es sich der Geschehnisse auf der Plattform bewusst ist.
Keine Verantwortung bestünde hingegen bei reinem Erscheinen von Verkaufsanzeigen, also einer bloßen Sichtbarkeit. Es sei denn, die rechtmäßigen Markeninhaber fordern die Löschung der betreffenden Anzeigen und eBay lehnt dies ab oder ignoriert die Anfrage.
Dies ist die Zusammenfassung dessen, was der Europäische Gerichtshof präzisiert hat, ausgehend von den Ergebnissen des Gerichtsverfahrens, das von L’Oreal eingeleitet wurde. Das Kosmetikunternehmen reichte 2007 Klage gegen eBay ein, weil der Verkauf von gefälschten Parfums, Proben, Testern oder Produkten, die nicht für den Verkauf bestimmt sind, sowie der Verkauf in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht verhindert wurde.
Daraus ergibt sich die weitergehende Überlegung zur Verantwortlichkeit von eBay, die, obwohl es unmöglich ist, die große Anzahl an geposteten Anzeigen zu überwachen, laut Gerichtshof verhindern sollte, dass „verdächtige“ oder potenziell nachgeahmte Auktionen und Verkäufe hervorgehoben werden, und gleichzeitig die Anzeigen sorgfältiger überprüfen sollte.
Die Frage ist alles andere als abgeschlossen: Ist es gerecht, jemanden verantwortlich zu machen, der einen Raum, einen „virtuellen Stand“ bereitstellt? Auch wenn von einer „aktiven Rolle“ die Rede ist, wie weit kann man annehmen, dass dieser Akteur die Anzeigen „vorantreiben“ und auch Daten von Personen verwalten kann, die die Regeln missachten und gefälschte Produkte verkaufen?

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