Neue Drohnenverordnung ab September 2015 in Kraft

Für die Steuerung von Drohnen müssen die neuen Regeln der ENAC, die ab dem 15. September 2015 gelten, berücksichtigt werden.

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Die Techniker der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) haben sich erneut mit Drohnen befasst und die Vorschriften für deren Nutzung teilweise überarbeitet.
Eine Überarbeitung der bisherigen Vorschriften aus dem Jahr 2013 war unerlässlich, daher wurde eine Art Update vorgenommen, das die aktuellen technologischen Entwicklungen und die häufigsten Einsatzmöglichkeiten dieser Geräte berücksichtigt.
Die erste wichtige Neuerung, die zu berücksichtigen ist: Die ENAC hat beschlossen, das Überfliegen von Städten und allgemeinen Siedlungsgebieten zuzulassen.
Zwei grundlegende Bedingungen gelten: Die Drohne muss für den professionellen Gebrauch eingesetzt werden und darf nicht bei Umzügen, Veranstaltungen und – allgemeiner – bei „Menschenansammlungen“ und in „dicht besiedelten Gebieten“ verwendet werden, wie es in der Verordnung heißt.
In diesen letzteren spezifischen Fällen ist für den Überflug eine ausdrückliche Genehmigung der ENAC und der zuständigen Behörden erforderlich.
Eine weitere Neuerung ist, dass Drohnen für den Transport von Waren, sogar von Gefahrgütern, eingesetzt werden können. Auch hier ist die Genehmigung der ENAC unerlässlich.
Unter den verschiedenen neuen Punkten werden in der neuen Verordnung auch Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 300 Gramm (Messung beim Start) genannt: Diese ferngesteuerten Geräte dürfen ab September auch ohne entsprechenden Nachweis geflogen werden und können auch in kritischen Situationen eingesetzt werden.
Abschließend gibt es eine wichtige Anweisung für Modellflieger: Der Flug muss bestimmte räumliche Grenzen einhalten. Die Drohne darf horizontal innerhalb von 200 Metern und maximal 70 Meter vertikal geflogen werden.

Offensichtlich muss eine übermäßige Nähe zu Gebäuden, Infrastrukturen, Strommasten, Antennen usw. vermieden werden – und schließlich muss ein Abstand von mindestens 5 Kilometern zu Flughafengebieten eingehalten werden.
Für weitere Details und um alle neuen Vorschriften zum Drohnenbetrieb in Italien im Detail zu lesen, wird empfohlen, „das offizielle PDF-Dokument von der Website der ENAC herunterzuladen..
Wir erinnern daran, dass die Verordnung am 15. September 2015 in Kraft tritt.

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