Die verrückten Ordner von Equitalia können jetzt durch Online-Meldung gestoppt werden: Hier erfahren Sie, wie.
Equitalia hat in einer Pressemitteilung vom 5. Februar 2014 angekündigt, dass es ein schnelleres Verfahren zur Meldung von „falschen Bescheiden“.
eingeführt hat. Alle Bürger haben ab heute einen neuen telematischen Dienst zur Verfügung, der es ermöglicht, schnell die Anforderung zur Aussetzung der Einziehungzu senden, vorausgesetzt natürlich, dass es sich um bereits tatsächlich bezahlte Beträge handelt oder im Falle eines zu eigenen Gunsten ergangenen Urteils.
Der Antrag zur Sperrung von Equitalia-Bescheiden – wie sie allgemein genannt werden – kann ab heute also online gestellt werden, indem man sich auf die Website www.gruppoequitalia.it.
aufruft. Klicken Sie dann einfach auf „Einziehung aussetzen“ auf der Homepage und folgen Sie dem geführten Verfahren, indem Sie in der rechten Spalte auf „Online-Aussetzung“ klicken.
Es ist keine gesonderte Registrierung erforderlich, aber natürlich müssen im Antrag die persönlichen Daten angegeben und alle nachweisenden Unterlagen für den richtigen Grund der Aussetzungsanforderung griffbereit sein.
Je nach Fall müssen Sie also eine Kopie der bereits erfolgten Zahlungsquittung oder eine Kopie des Urteils vorlegen.
Eine Kopie eines gültigen Ausweises ist ebenfalls erforderlich, also noch gültig.
Zu diesem Zeitpunkt kann die Einreichung fortgesetzt werden und Sie gelangen zu einem Übersichtsfenster mit der Bestätigung der erfolgreichen Durchführung des gerade erfolgten Meldemaßnahme.
Auf der Equitalia-Website können Sie die speziell für die weitere Erleichterung des Verfahrens erstellte Anleitung einsehen.
Selbstverständlich bleiben alle anderen bisherigen „traditionellen“ und Offline-Methoden aktiv: Sie können weiterhin verwendet werden, sodass das Online-System eine gute Ergänzung ist, um mit der Zeit Schritt zu halten und zu versuchen, die Unannehmlichkeiten – zumindest logistisch – für die Bürger auf ein Minimum zu reduzieren.

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