Die Winklevoss-Zwillinge, die in den frühen Jahren von Facebook Zuckerberg nahe standen, haben die Möglichkeit verloren, eine neue Entschädigung vom Social-Media-Riesen zu fordern. Ein Urteil hat festgelegt, dass Mark Zuckerberg der alleinige Eigentümer von Facebook ist.
Ende des neuen gerichtlichen Kapitels, das von den Zwillingen eröffnet wurde Tyler und Cameron Winklevoss gegen Mark Zuckerberg: das Berufungsgericht von San Francisco hat entschieden und den Stand des Streits zusammengefasst.
Für diejenigen, die den Fall nicht verfolgt haben, machen wir einen Schritt zurück: die Winklevoss-Zwillinge, Freunde von Zuckerberg zu College-Zeiten und damit zu den Anfängen von Facebook, haben 2004 Klage eingereicht und den Gründer des sozialen Netzwerks beschuldigt, ihnen die Idee hinter Facebook.
gestohlen zu haben.Die Kontroverse setzte sich bis 2008 fort, als die Parteien eine Einigung erzielten: Zuckerberg
bot eine beträchtliche Abfindung an, die die Zwillinge akzeptierten. Es wurde von 65 Millionen gesprochen, aufgeteilt in Bargeld (vermutlich etwa 20 Millionen Dollar) und Aktien des Unternehmens (also die restlichen 45 Millionen Dollar).Der Fall schien damit zu beider Zufriedenheit abgeschlossen, doch kürzlich haben Tyler und Cameron Winklevoss
beschlossen, eine Berufung einzulegen, mit dem Ziel, die Vereinbarung von 2008 zugunsten einer neuen Lösung zu überdenken.Der Streitgegenstand ist diesmal die aktuelle Bewertung der Einnahmen, die Facebook derzeit generiert: Die Zwillinge haben verlangt, die Summe der großzügigen Abfindung zu überprüfen und an die aktualisierten wirtschaftlichen und finanziellen Bewertungen von Facebook anzupassen, die noch rosiger und florierender sind als 2008. Außerdem behaupteten sie, dass Zuckerberg Facebook 2008 zu niedrig bewertet habe. Tatsächlich wurde darauf hingewiesen, dass der Wert von FB öffentlich gerade von den Zwillingen selbst angegeben wurde, die heute jedoch sagen, sie hätten ihn aus einer Pressemitteilung entnommen, die einige Zeit zuvor veröffentlicht wurde.
Daraus ergibt sich der Vorwurf gegenüber Zuckerberg, nicht realitätsgetreue Bewertungen veröffentlicht zu haben, so die beiden Kläger.Das Berufungsgericht von San Francisco wies jedoch die Forderung der Zwillinge nach 150 Millionen Dollar zurück und stellte fest, dass der einzige Eigentümer von Facebook Mark Zuckerberg
ist und entschied, dass die Bedingungen der Vereinbarung nicht wieder geöffnet werden dürfen, da die bereits erhaltene Abfindungssumme mehr als angemessen ist, auch in Bezug auf die aktuellen Daten: Tatsächlich ist der Wert der Facebook-Aktien mit der Zeit gestiegen, sodass die Zwillinge in gewisser Weise bereits einen Bonus über die Entschädigung von 2008 hinaus erhalten.

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