Italienische E-Commerce-Websites müssen möglicherweise 12 Tage im Jahr zwangsweise schließen. Wie geht man mit einer solchen Änderung um?
In diesen Stunden gibt es Verwirrung im italienischen E-Commerce-Sektor. Es wird auf Bestätigungen und – hoffentlich – Korrekturen bezüglich eines derzeit diskutierten Gesetzes gewartet, das italienische Online-Shops strengen Auflagen unterwerfen könnte.
Ein Gesetzesentwurf, der von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, würde allen italienischen Geschäften eine Schließung von mindestens 12 Tagen im Jahr vorschreiben.
Der Text schließt jedoch weder E-Commerce-Websites noch Verkaufsautomaten aus: Ein Versehen, das diese Art von Verkauf erheblich beeinträchtigen könnte.
Man fragt sich tatsächlich, wie man eine italienische E-Commerce-Website für 12 Tage im Jahr aus dem Netz nehmen kann, was bedeutet, dass ein virtuelles Schaufenster, das existiert, aber für eine bestimmte Anzahl von Tagen nicht mehr rechtmäßig ist, geschlossen werden muss.
Die Natur der betreffenden Handelsart würde an sich verdreht, in Frage gestellt und tatsächlich zwangsweise verändert werden.
Roberto Liscia, Präsident von Netcomm (dem Konsortium des italienischen elektronischen Handels), erklärt dies gut, wie aus einer von La Stampa zitierten Erklärung hervorgeht: „Der E-Commerce-Sektor kann keiner solchen Regulierung unterliegen, da er seiner Natur nach eine Tätigkeit ist, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche ausgeübt werden kann. Darüber hinaus bezieht sich der elektronische Handel per Definition auf Transaktionen, die nicht an einem physischen Verkaufsort stattfinden, was die Anwendung dieses Gesetzesvorschlags unmöglich macht“.
Im Wesentlichen würde der Gesetzesentwurf vorschreiben, während der 12 nationalen Feiertage zu schließen oder während 6 Feiertagen und weiteren 6 frei wählbaren Tagen.
Welche Auswirkungen könnte diese Reform auf E-Commerce-Websites haben?
Wahrscheinlich würden Verbraucher, die einen Online-Kauf tätigen möchten, wenn sie die betreffende Website ‚geschlossen‘ vorfinden, woanders nach dem Produkt suchen und ihre Aufmerksamkeit auf andere Websites lenken, die nicht in Italien ansässig sind und daher dieser Regelung nicht unterliegen.
Denken Sie vor allem an Amazon, eBay und ähnliche Websites.
Sicherlich ist es höchst schwierig und überheblich, ein hypothetisches Szenario für diesen Sektor zu zeichnen, aber eines ist sicher: Der Gesetzesentwurf sollte zumindest Unterscheidungen hinsichtlich der unterschiedlichen Natur der Vertriebskanäle treffen.
Ein Geschäft ist keine Verkaufsautomaten und auch keine Online-Website.
Man wartet daher auf mögliche Korrekturen oder verfolgt zumindest den Gesetzgebungsprozess, um das Schicksal dieses Gesetzesentwurfs zu erfahren.

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